Erklärung über die verarbeitung von persönlichen daten
Erklärung über die Verarbeitung von persönlichen Daten gemäß der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) und Belehrung der Subjekte (im Weiteren nur „GDPR“)
Der Verwalter der personenbezogenen Daten LBCE GmbH, mit Sitz in Praha 6 - Řepy, Na moklině 289/16, PSČ 163 00, eingetragen im Handelsregister geführt bei dem Stadtgericht in Prag, Abteil C, Einlage 164155, ID-Nummer: 24660523, Steuernummer: CZ24660523, (im Weiteren nur „Verwalter“) informiert Sie hiermit in Übereinstimmung mit Art. 12 GDPR über die Verarbeitung von Ihren persönlichen Daten und Ihre Rechte.
Die personenbezogenen Daten werden in dem Umfang verarbeitet, in dem sie von dem betreffenden Datensubjekt dem Verwalter bereitgestellt wurden, und zwar in Zusammenhang mit der abgeschlossenen vertraglichen oder anderen rechtlichen Beziehung zu dem Verwalter, oder die von dem Verwalter auf sonstige Weise angesammelt wurden und die von ihm in Übereinstimmung mit den gültigen rechtlichen Vorschriften oder zu der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten eines Verwalters verarbeitet werden.
2. Großhandel
3. Händler
4. öffentlich zugängliche Register,
5. Verzeichnisse und Evidenz (zum Beispiel das Handelsregister, das Gewerberegister, das Liegenschaftsgrundbuch, ein öffentliches Telefonbuch usw.)
1. Adressen und identifizierende Angaben, die zu der eindeutigen und unverwechselbaren Identifikation des Datensubjektes dienen (zum Beispiel Vorname, Familienname, Titel, ggf. Geburts-Nummer, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse, Personalausweisnummer, Geschlecht, ID-Nummer, Steuernummer) und Angaben, die Kontakt zum Datensubjekt ermöglichen (Kontaktangaben – z. Beispiel Kontaktadresse, Telefonnummer, Fax-Nummer, E-Mailadresse und andere gleichartige Informationen)
2. beschreibende Angaben (zum Beispiel Bankverbindung, Datum)
3. weitere Angaben, unerlässlich für die Erfüllung des Vertrages
1. Kunde des Verwalters
2. Dienstleistungslieferant
3. eine andere Person, die in vertraglicher Beziehung zu dem Verwalter steht
1. Verarbeiter
2. staatliche und ähnliche Organe im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, die durch zuständige rechtliche Vorschriften festgelegt wurden
1. Zwecke, die im Rahmen der Zustimmung von den Datensubjekten enthalten sind
2. Verhandlungen über vertragliche Beziehungen
3. Erfüllung des Vertrages
4. Schutz der Rechte des Verwalters, des Empfängers oder von anderen berührten Personen (zum Beispiel die Eintreibung von Außenständen des Verwalters)
5. gesetzesgestützt durchgeführte Archivierung
6. die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten Seitens des Verwalters
7. der Schutz von lebenswichtigen Interessen des Datensubjektes
Die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben wird von dem Verwalter durchgeführt. Die Verarbeitung wird in Betrieben, Zweigstellen und im Sitz des Verwalters von einzelnen beauftragten Mitarbeitern des Verwalters, eventuell durch den Bearbeiter durchgeführt. Die Verarbeitung erfolgt mittels elektronischer Datenverarbeitung, eventuell auch auf manuelle Weise bei personenbezogenen Angaben in Dokumentenform unter Einhaltung von allen Sicherheits-Grundsätzen für die Verwaltung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Zu diesem Zweck wurden von dem Verwalter technisch-organisatorische Maßnahmen zu der Sicherstellung des Schutzes von personenbezogenen Angaben eingeführt, insbesondere solche Maßnahmen, damit es zu keinen unberechtigten oder zufälligen Zugriffen auf die personenbezogene Daten kommen kann, zu deren Verfälschung, Vernichtung oder Verlustes, zu unberechtigten Übertragungen, zu unberechtigter Verarbeitung sowie auch zu sonstigem Missbrauch von personenbezogenen Daten. Alle Subjekte, denen die personenbezogenen Daten zugänglich gemacht werden können, respektieren das Recht der Datensubjekte auf das Recht auf Privatschutz und sind verpflichtet gemäß den gültigen rechtlichen Vorschriften vorzugehen, die den Schutz von personenbezogenen Daten betreffen.
In Übereinstimmung mit den Fristen, die in einschlägigen Verträgen, in der Akten- und Aktenvernichtungs-Ordnung des Verwalters oder in entsprechenden rechtlichen Vorschriften vorgegeben sind, geht es um die mindestens notwendige Zeit zu der Sicherstellung der Rechte und Pflichten, die sowohl aus dem Schuldverhältnis als auch aus den entsprechenden rechtlichen Vorschriften hervorgehen.
Der Verwalter verarbeitet die Angaben mir der Zustimmung des Datensubjekts mit der Ausnahme von gesetzlich festgelegten Fällen, in denen die Bearbeitung von personenbezogenen Daten keiner Zustimmung der Datensubjekte bedarf. In Übereinstimmung mit dem Art. 6 Absatz 1 GDPR kann der Verwalter folgende Angaben ohne Zustimmung des Datensubjekts bearbeiten:
1. Das Datensubjekt hat die Zustimmung für einen oder mehrere konkrete Zwecke erteilt,2. Die Verarbeitung ist unerlässlich für die Erfüllung des Vertrages, dessen Vertragspartei das Datensubjekt ist, oder zu der Durchführung von Maßnahmen, die von diesem Datensubjekt gefordert und vor dem Abschluss des Vertrages ergriffen wurden.
3. Die Verarbeitung ist unerlässlich zu der Erfüllung von rechtlichen Pflichten, die sich auf den Verwalter beziehen,
4. Die Verarbeitung ist unerlässlich zu dem Schutz von lebenswichtigen Interessen des Datensubjektes oder anderer natürlicher Personen,
5. Die Verarbeitung ist unerlässlich zu der Erfüllung der Aufgaben, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden, oder bei der Ausübung öffentlicher Macht, mit der der Verwalter beauftragt worden ist.
6. Die Verarbeitung ist unerlässlich für Zwecke berechtigter Interessen des zuständigen Verwalters oder einer dritten Seite, ausgenommen die Fälle, in denen vor diesen Interessen jene Interessen oder grundlegende Rechte Vorrang haben, die sich auf Datensubjekte beziehen, die Schutz personenbezogener Daten fordern.
a. Zweck der Verarbeitung,
b. Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten,
c. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen personenbezogene Daten zugänglich gemacht wurden oder zugänglich gemacht werden,
d. geplante Zeit, bis wann die personenbezogenen Daten gespeichert bleiben,
e. alle zugänglichen Informationen über Quellen von personenbezogenen Daten, wenn sie nicht von Datensubjekten gewonnen wurden,
f. Tatsachen, ob es zu automatisierten Entscheidungen kommt, inklusive Profilierung.
2. Jedes Datensubjekt, das feststellt oder vermutet, dass der Verwalter oder Verarbeiter eine Verarbeitung seiner personenbezogener Daten durchführt, die im Widerspruch zu dem Schutz des privaten und persönlichen Lebens eines Datensubjektes steht, oder gesetzeswidrig ist, besonders wenn die personenbezogenen Daten hinsichtlich des Zwecks der Verarbeitung ungenau sind, kann:
a. Den Verwalter um Erklärung ersuchen.
b. Fordern, dass der Verwalter den so entstandenen Zustand beseitigt. Insbesondere kann es sich dabei um Blockierung, Durchführung einer Korrektur, Berichtigung, Ergänzung oder Löschen der personenbezogenen Daten handeln.
c. Wenn die Forderung des Datensubjekts gemäß Absatz 1 als berechtigt befunden wird, hat der Verwalter den mangelhaften Zustand sofort zu beseitigen.
d. Wenn der Verwalter der Forderung des Datensubjektes gemäß Absatz 1 nicht nachkommt, ist das Datensubjekt berechtigt, sich direkt an das Aufsicht ausübende Amt, also das Amt zum Schutz personenbezogener Daten zu wenden.
e. Der Vorgang gemäß Absatz 1 schließt nicht aus, dass sich das Datensubjekt mit seiner Forderung an das Aufsicht ausübende Amt direkt wendet.
f. Der Verwalter ist berechtigt, für die gewährten Informationen eine angemessene Belohnung zu fordern, die die notwendig aufgebrachten Kosten für die Gewährung der Information nicht überschreitet.